Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie schnelle Antworten auf häufige Fragen zu unseren Mantelgesellschaften, einschließlich Details zu Struktur, Kauf und Kapital. Sollten Sie nicht finden, wonach Sie suchen, können Sie uns jederzeit direkt kontaktieren.
Grundlagen der Vorratsgesellschaft
Es handelt sich um eine GmbH, die bereits gegründet wurde, jedoch noch keine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat. Ihr Hauptzweck besteht darin, den Gründungsprozess zu verkürzen und sofortige Geschäftstätgikeit zu gewährleisten.
Zum Zeitpunkt des Verkaufs verfügt eine Vorrats-GmbH in der Regel noch nicht über eine Steuernummer, da sie bisher nicht beim Finanzamt registriert wurde. Die Anmeldung beim zuständigen Finanzamt erfolgt erst nach dem Erwerb und der Übertragung auf den neuen Eigentümer. Bei Bedarf unterstützt Sie unser Tax-Compliance-Team gerne.
Ja, die Gesellschaft ist bereits im deutschen Handelsregister eingetragen.
Kauf und notarielle Beurkundung
Ja, Sie können den beurkundenden Notar frei wählen. Jede in Deutschland zugelassene Notarin oder jeder zugelassene Notar kann die Beurkundung des Anteilskaufvertrags und der entsprechenden Handelsregisteranmeldungen übernehmen. Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen bewährte Notare oder koordinieren den gesamten Ablauf für Sie
Standardmäßig stellen wir eine Vollmacht für den Notartermin aus. Auf Wunsch kann ggf. auch eine digitale Teilnahme organisiert werden. Wenn Sie möchten, dass wir persönlich bei der Beurkundung anwesend sind, teilen Sie uns dies bitte mit – es kann eine geringe Zusatzgebühr anfallen.
Ja, Sie können eine Gesellschaft für 14 Tage kostenfrei reservieren.
Nach der Reservierung erfolgt die Vorbereitung der Beurkundung, die Sicherstellung der Kaufpreiszahlung und schließlich der Notartermin, bei dem der Eigentumsübergang rechtlich wirksam wird.
In der Regel innerhalb von 24 Stunden nach erfolgreicher KYC-Prüfung, abhängig von der Verfügbarkeit des Notars.
Identitätsnachweis des Käufers, unterzeichnetes Onboarding-Formular und Zahlungsnachweis.
Gesellschaftsstruktur und Anpassung
Ja, mehrere Gesellschafter können Anteile an einer Vorratsgesellschaft erwerben.
Ja, der Firmenname kann beim Notartermin geändert werden.
Ja, eine Sitzverlegung ist möglich und wird im Handelsregister eingetragen.
Für eine GmbH ist mindestens ein Gesellschafter erforderlich.
Ja, eine Kapitalerhöhung ist möglich, unterliegt jedoch formellen Anforderungen.
Ja, wir bieten auf Wunsch Services für Geschäftsführung und Geschäftsanschrift an.
Banking und Kapital
Ja, sie hat ein eingerichtetes Geschäftskonto mit eingezahltem Stammkapital. Dieses kann per Orderscheck („Orderscheck“) auf ein Konto Ihrer Wahl übertragen werden.
Ja, das gesetzliche Mindeststammkapital von 25.000 € ist vollständig eingezahlt; der Nachweis erfolgt beim Notartermin.
Ja, über unseren Banking-&-Cash-Management-Service unterstützen wir Sie bei der Kontoübernahme oder der Eröffnung eines neuen Geschäftskontos.
Der Erwerb von Geschäftsanteilen ist in Deutschland grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit.
Vorteile von Vorrats-GmbHs
Beim Erwerb einer Vorratsgesellschaft entfallen Haftungsrisiken aus der Gründungsphase, da die Gesellschaft bereits im Handelsregister eingetragen ist und die Gesellschafter nicht persönlich haften.
Eine Vorrats-GmbH startet ohne Altlasten und bietet einen klaren, unbelasteten Beginn ohne vorherige Geschäftstätigkeit.
Die GmbH genießt höheres Ansehen, bessere Kreditwürdigkeit und unterliegt keinen Beschränkungen bei der freien Gewinnverwendung.
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